![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Ortsfamilienbuch HochdorfHochdorf wurde im Jahr 779 erstmals erwähnt. Es ist seit 1975 mit den bis dahin ebenfalls selbstständigen Gemeinden Eberdingen und Nussdorf ein Ortsteil der Gesamtgemeinde Eberdingen. Aus der frühen Kelten- oder Hallstattzeit (750 – 450 v. Chr.) stammt das 1978 entdeckte Prunkgrab eines Keltenfürsten. Nach der keltischen Besiedlung sind auch die Römer, Alemannen und Franken in Hochdorf nachgewiesen. Hochdorf gehörte bis 1805 nicht zum Herzogtum Württemberg, sondern stand unter der Ortsherrschaft der Herren von Münchingen (bis 1709), danach der Herren von Tessin. Dadurch war Hochdorf bis 1805 ein sehr beliebter Heiratsort für Ortsfremde aus dem gesamten südwestdeutschen Raum, da im ritterschaftlichen Ort die viel strengeren württembergischen Heiratsvorschriften keine Anwendung fanden. Daher wurden Brautpaare in Hochdorf auch dann rasch verheiratet, wenn die auch damals nötigen Heiratspapiere unvollständig waren oder fehlten. Dies ermöglichte den Hochdorfer Ortspfarrern eine Aufbesserung ihrer oft kärglichen Entlohnung. Diese Heiratspraxis wurde mehrfach gerügt, bspw. vom Tübinger Ritterdirektorium; ein Ortspfarrer wurde deshalb auch zwangsversetzt. Doch zwischen 1700 und 1720 kam fast bei jeder zweiten Eheschließung in Hochdorf weder der Bräutigam noch die Braut aus Hochdorf. Familienforschern ermöglicht dies heute hochwillkommene Zufallsfunde. Bis Mitte des 20. Jahrhunderts war der Ort landwirtschaftlich vom Schlossgut sowie wenigen vermögenden Bauernfamilien geprägt. Danach vollzog sich nach Ansiedlung kleinerer bzw. mittlerer Industriebetriebe eine Entwicklung vom Bauerndorf zur Wohngemeinde, durch die die Einwohnerzahl von 800 auf zwischenzeitlich über 3.150 anstieg. Dieses Ortsfamilienbuch (OFB) enthält insbesondere Daten der bis 1875 geführten Kirchenbücher, der 2018 auf dem Hochdorfer Friedhof vorhandenen Grabsteine sowie der ab 1876 geführten Personenstandsregister (unter Beachtung der nach § 5 (5) PStG anzuwendenden Sperrfristen). Bei Sterbefällen ab Mitte des 20. Jahrhunderts wurden teilweise auch die letzten Hochdorfer Wohnadressen nach der im Sterbejahr ortsüblichen Gebäudenummerierung dargestellt. Künftige Updates sind insbesondere nach jährlichem Ablauf noch anzuwendender Sperrfristen auch zukünftig vorgesehen. Zur weiteren Vervollständigung, Ergänzung und Präzisierung dieses Ortsfamilienbuchs bin ich für Rückmeldungen sowie Korrekturhinweise herzlich dankbar. Im Februar 2022 Ernst Kranich Weitere Literatur:
|
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||