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Ortsfamilienbuch MinfeldDer „Familienkundliche Gesprächskreis der Volkshochschule Kandel“ hat im Frühjahr 2009 das „Ortsfamilienbuch Minfeld“ fertig gestellt (ISBN: 978-3-938031-53-7). Herausgeber ist die VHS Kandel e.V Minfeld gehörte zusammen mit Kandel, Minderslachen, Höfen, Freckenfeld, Vollmersweiler, Niederotterbach, Oberotterbach, Dörrenbach, Rechtenbach und Münchweiler zur Herrschaft Guttenberg, einem Erbgut der Leininger. Ende des 14. Jahrhunderts teilten sich die Grafen von Leiningen und der Kurfürst von der Pfalz den Besitz der Herrschaft. Schon damals stand gegenüber der Kirche auf der Burgwiese ein Haus mit Gräben, Zugbrücke usw., aus dem allmählich eine feste Burg hervorging. Von dort aus verwaltete ein Vogt den Besitz. Während in den übrigen deutschen Landen mit dem Westfälischen Frieden nach 1648 Ruhe einkehrte und ein langsamer Wiederaufbau erfolgte, blieb der Südpfalz und damit auch Minfeld kein Friede beschieden. Mit dem Orleanisch-Pfälzischen Erbfolgekrieg 1667-1685, mit dem der König Frankreichs, Ludwig XIV., seine Grenzen bis an den Rhein verschieben wollte (begründet durch die Heirat seines Bruders mit Lieselotte von der Pfalz) ging neu Erschaffenes gleich wieder verloren. Bis dahin war die Gemeinschaft Guttenberg, zu der Minfeld gehörte, ein Kondominium zwischen Zweibrücken und Pfalz-Veldenz gewesen. In der Folgezeit wurde die Herrschaft Guttenberg von Frankreich nicht mehr freigegeben. Nach dem Aussterben des Hauses Pfalz-Veldenz (1694) stellte sich einer der Nachfolger, der Pfalzgraf von Birkenfeld, ausdrücklich unter französischen Schutz. Durch den Teilungsvertrag vom 24. Dezember 1733 wurde die Gemeinschaft Guttenberg dem Herzogtum Zweibrücken zugewiesen. Anlässlich seines Regierungsantritts, suchte Herzog Christian lV. 1715 wegen der Herrschaft Guttenberg ausdrücklich um die Belehnung durch den König von Frankreich nach. Das Dekret der Nationalversammlung vom 15. Januar, 16. und 26. Februar 1790 teilte das französische Staatsgebiet neu ein. Dabei wurden fast alle heute im Regierungsbezirk Pfalz gelegenen Souveränitätslande – so auch Minfeld - dem Departement Niederrhein (Departement du Bas-Rhin) zugewiesen. Minfeld wurde Kantonshauptstadt. Nach der Niederlage Frankreichs bei Napoleons Russlandfeldzug im Herbst 1813 richteten die Verbündeten für die besetzten Gebiete eine gemeinschaftliche Zentralverwaltung ein. Die Gemeinden in einem "Gebiet links der Lauter“ waren im Ersten Pariser Friedensvertrag nicht ausdrücklich erwähnt. Die deutsche Verwaltung hatte ihre Tätigkeit unmittelbar nach dem Friedensschluss eingestellt, aber erst im Zweiten Pariser Frieden vom 20. November 1815 verzichtete Frankreich auch auf dieses Gebiet. Die Verbündeten überließen es am gleichen Tage aufgrund einer besonderen Vereinbarung dem Kaiser von Österreich, der es durch die "k.k. österreichische Civil-Administration am linken Ufer der Lauter" verwalten ließ. Erst infolge der auf dem Wiener Kongress zwischen den einzelnen Staaten getroffenen Vereinbarungen vom 9. Juni 1815 und im Zusammenhang mit dem Zweiten Pariser Frieden vom 20. November 1815 wurden die im Ersten Pariser Frieden an die Verbündeten abgetretenen Gebiete des linken Rheinufers, die noch nicht an Preußen übergegangen waren, dem Kaiser von Österreich zugewiesen. Die lutherischen Kirchenbücher Minfelds sind die ältesten erhaltenen Kirchenbücher in unserem Raum. Sie fangen bereits 1571 mit Tauf- und Sterbeeinträgen an. Da der Herzog von Zweibrücken Anhänger der reformierten Glaubensrichtung war, wurde die Ansiedlung von reformierten Schweizern und französischen Glaubensflüchtlingen (Hugenotten) gefördert. In Minfeld war die Ansiedlung aber vergleichsweise gering. Nachdem Herzog Gustav Samuel Leopold von Zweibrücken nach seinem Regierungsantritt am 8.9.1696 zum katholischen Glauben übertrat, wurde das katholische Bekenntnis über Gebühr begünstigt. Die Zahl der Katholiken unter den Bediensteten der Verwaltung der Herrschaft Guttenberg nahm daher zu. Die Katholiken von Minfeld wurden bis 1753 vom katholischen Pfarrer in Kandel mitbetreut, dann erhielten sie eine eigene Pfarrei und betreuten ihrerseits Freckenfeld mit. Die Nichtlutheraner blieben aber in deutlicher Minderheit. Seit 1793, als die französischen Beamten den Bürgermeister mit der „Aufnahme der Akten, wodurch die Geburten, Heiraten und Todesfälle bekundet werden sollen“ beauftragten, stehen uns auch Standesamtsakten zur Auswertung zur Verfügung. Die Personenstandsakten des Standesamtes Minfeld, wurden aus datenschutzrechtlichen Gründen vorerst nur bis 1900 erfasst. Der Vorspann des gedruckten OFB Minfeld enthält statistische Auswertungen über Geburten, Sterbefälle, der Familiengröße, dem Lebensalter und dem Heiratsalter. Das OFB ist durch Register für Familiennamen, Geburts-, Heirats- und Sterbeorte, Berufe und verwendete Quellen erschlossen. Das Buch enthält Bilder von Bürgern, die im Buch genannt sind. Die dem Buch zu Grunde liegende Datenbank und der Ausdruck wurden mit GenProfi in der Version 4 erstellt. Werner Esser, Ute Keppel |
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Letzter Stand Ortsfamilienbuch Minfeld: 10.07.2018 |