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Ortsfamilienbuch Ubstadt 1698-1905Ubstadt, bis 1802 dem Fürstbistum Speyer zugehörig, ist seit 1970 ein Ortsteil der Gemeinde Ubstadt-Weiher, im nördlichen Teil des Landkreis Karlsruhe an der Bundesstraße 3 gelegen.Die Geschichte des Ortes, erstmals im Jahre 769 im Lorscher Codex erwähnt, ist als Kurzfassung auf der Homepage der Gemeinde Ubstadt-Weiher zu lesen: https://www.ubstadt-weiher.de/startseite/unsere+gemeinde/chronik.html Weiterführende Literatur ist im Literaturverzeichnis aufgeführt. Das hier vorliegende Online-OFB Ubstadt basiert im Wesentlichen auf
Ab diesem Zeitpunkt hat Herbert Beyer die Betreuung des OFB an Reiner Brecht übertragen, der auch Ansprechpartner für die Veröffentlichung und die Pflege der Online-Version ist. An dieser Stelle muss dem Autor des Ortsfamilienbuches, Herbert Beyer, für seine Jahrzehnte lange hervorragende, umfangreiche und auch sehr präzise Arbeit ganz herzlich gedankt werden. Dank auch für die äußerst fruchtbare Zusammenarbeit bei der intensiven Diskussion und dem Abgleich von widersprüchlichen und manchmal sehr kniffligen Daten aus dem Ortsfamilienbuch und den Nachlassakten sowie bei der Zusammenarbeit bezüglich der Vorbereitung dieser Online-Version. Ein weiteres herzliches Dankeschön geht auch an Lothar Gärtner für die Bereitstellung der obigen Federzeichnung. Für die Zeit vor dem Online-OFB, also vor 1699, steht ein weiteres OFB für Ubstadt zur Verfügung:
Für weitere Informationen zum OFB Ubstadt 1698-1905 soll hier der Autor selbst gehört werden: Auszüge aus dem Vorwort von Herbert Beyer (angepasst an die Online-Version) Als vorbereitende Arbeit für die Erstellung dieses OFB begann ich im Jahre 1998 alle Ubstadter Kirchenbucheinträge (Taufen/Geburten, Heiraten und Todesfälle/Beerdigungen) des genannten Zeitraumes per Computer mit einem speziell für diesen Zweck entwickelten Verkartungsprogramm zu erfassen (verkarten). Diese Arbeiten beschäftigten mich über mehrere Jahre und konnten problemlos von zu Hause aus durchgeführt werden, da mir Kopien der Ubstadter Kirchenbücher zur Verfügung standen. Diese wurden mit freundlicher Genehmigung des Pfarramtes Ubstadt teils von mir selbst und zum größeren Teil schon Jahre zuvor durch Gertrud und Johann Schnaterbeck aus Kornwestheim bei Stuttgart gefertigt. Dieser Johann Schnaterbeck ist ein direkter Nachkomme des in Ubstadt um 1701 geborenen Johann Georg Schnaderbeck, der im Jahre 1741 mit seiner Familie von Ubstadt nach Ungarn auswanderte. Ursprünglich beabsichtigte er, das OFB Ubstadt zu verfassen, musste dieses Vorhaben aber immer wieder zurückstellen, da er sich inzwischen auf die Erarbeitung von Ortsfamilienbüchern für das frühere Siedlungsgebiet seiner ausgewanderten Vorfahren (im heutigen Ungarn) spezialisierte. Er lieh mir großzügig und uneigennützig seine bereits über Ubstadt zusammengetragenen Unterlagen, die mir eine große Hilfe waren. Hierfür sage ich ihm ein herzliches Dankeschön. Mein besonderer Dank gilt Herrn Pfarrer Remigius Bopp, Pfarrer der Seelsorgeeinheit Ubstadt, der mir die Genehmigung erteilte, im Ubstadter Pfarrarchiv zu recherchieren und die Daten zur Erstellung dieses OFB zu verwenden. Dank auch an seinen Nachfolger im Amt, Herrn Pfarrer Christian Erath, für Genehmigung die Daten auch für das Online-OFB verwenden zu dürfen. Um den Ubstadter Toten der beiden Weltkriege (WK) auch im OFB zu gedenken, bat ich Herrn Günther Wagner aus Ubstadt die Angaben in der bereits existierenden Totentafel des I. WK und Ehrentafel des II. WK zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten. Er kam meiner Bitte gerne nach und hat in Zusammenarbeit mit Frau Heike Barth und Herrn Robert Gsell eine Aktualisierung vorgenommen. Ihnen gilt mein Dank für diese Arbeit. Herr Robert Gsell, der heute wohl dienstälteste Ubstadter auf dem Rathaus und “Spezialist in Sachen Familienbeziehungen in Ubstadt”, konnte mir bei der Erarbeitung des OFB manchen verwandtschaftlichen Zusammenhang erklären und verständlich machen. Auch dafür sei ihm gedankt. Schließlich soll die Subventionierung der Herstellungskosten des OFB durch die Gemeinde und den Heimatverein Ubstadt-Weiher nicht unerwähnt bleiben: Mit diesen Mitteln konnte der Kaufpreis des Buches um ein Drittel reduziert werden. Ich selbst sehe darin eine Anerkennung meiner Arbeit und darf sicher auch im Namen der künftigen Käufer des OFB dafür danke sagen. Die relativ große Entfernung zwischen meinem Wohnort Rheinbach bei Bonn und Ubstadt stand einer häufigeren Anwesenheit in der Heimatregion entgegen. Dies hatte zur Folge, dass ich meine Forschungsarbeiten nicht im wünschenswerten Umfange auf die Archive und sonstige relevante Einrichtungen im Umfeld von Ubstadt ausdehnen konnte. Durch intensive Kontakte und regen Informationsaustausch mit Familienforscherinnen und Familienforschern in der Heimatregion ließ sich dieser Schwachpunkt zumindest teilweise kompensieren. Diese Zusammenarbeit lief meist über das INTERNET und war höchst erfreulich und sehr ergiebig. Vielen Dank an alle, die mich auf diesem Wege bei meiner Arbeit unterstützt haben. Ganz herzlich bedanken möchte ich mich an dieser Stelle auch bei meiner Frau Beate. Sie zeigte in all den Jahren großes Verständnis für meine zeitaufwendige Beschäftigung mit den “Ubstadter Vorfahren” und war mir eine große Hilfe beim Überprüfen und Korrekturlesen der vielen Einzeldaten. Alle in den Kirchenbüchern von Ubstadt verzeichneten Einträge (Taufe/Geburt, Heirat und Sterbefall/ Beerdigung) im Zeitraum von 1698 - 1905 wurden aus meiner Verkartung in das OFB übernommen. In Einzelfällen wurden auch Angaben zu Kindern den Firmungslisten entnommen, sofern diese Angaben im Tauf-/Geburtenbuch der Pfarrei nicht verzeichnet waren. Die hier zusammengestellten Lebensdaten in Verbindung mit den persönlichen Angaben wie Beruf, Titel, Amt, Heirat, außereheliche Beziehung, Krankheit, Tod, Unfall, Armut, Auswanderung usw. vermitteln zum Teil recht tiefe Einblicke in die Lebensumstände und in die sozialen Verhältnisse der Familien in ihrer Zeit. Auf fehlende Lebensdaten wird nicht besonders hingewiesen. … In den katholischen Kirchenbüchern von Ubstadt ist die Religionszugehörigkeit “katholisch” in der Regel nicht ausdrücklich erwähnt und so wird auch im OFB verfahren. Man kann davon ausgehen, dass alle Personen ohne besonderen Hinweis auf eine andere Religionszugehörigkeit, sich zu der katholischen Kirche bekannten. Jeder vorhandene Hinweis auf ein anderes Bekenntnis wird auch im OFB dokumentiert. Begonnen wurde mit dem ältesten im Pfarrarchiv vorhandenen Kirchenbuch aus dem Jahre 1698. Es enthält hauptsächlich Taufeinträge; ab 1710 sind auch Sterbe- und ab 1715 zusätzlich Heiratseinträge verzeichnet. Ob es zuvor noch ältere Kirchenbücher gab, die in den Wirren des 30-jährigen Krieges oder bei nachfolgenden kriegerischen Auseinandersetzungen durch Brandschatzung verloren gingen, ist nicht bekannt. Bekannt ist aber, dass im GLA Karlsruhe auch aus der Zeit vor 1700 höchst interessante und ergiebige Quellen in Form von alten Urkunden, Einwohnerlisten, Steuerlisten und auch Nachlassakten von Ubstadt archiviert und jedermann zugänglich sind. Anmerkung: Diese Quellen sind inzwischen im Buch „Ubstadt und und seine Familien vor 1699“ (siehe oben) ausgewertet. Das Ende des Erfassungszeitraumes eines OFB festzulegen ist nicht ganz unproblematisch, da hierbei verschiedene Gesichtspunkte zu beachten sind. Allen familiengeschichtlich Interessierten wäre natürlich die Fortführung bis zum heutigen Tag am liebsten. Dem stehen aber Bestimmungen des Datenschutzes entgegen. Auch wäre nicht jeder heute noch Lebende begeistert, wenn etwa eine vor- oder außereheliche Beziehung seines Vaters oder seiner Mutter im OFB öffentlich dargestellt würde. Ab dem Jahr 1906 unterbleibt deshalb jeder Hinweis auf eine un- oder voreheliche Geburt sowie auf andere Angaben und Bemerkungen, die möglicherweise als Diskriminierung empfunden werden könnten.Die Inhalte dieses Online-OFB entsprechen den Vorgaben der gesetzlichen Datenschutzverordnung wie auch den Vorgaben der kirchlichen Archive. Deshalb sind Personen- und Familienangaben ab 1902 mehr oder weniger unvollständig. Dies gilt auch für zugezogene Einwohner und insbesondere auch für die nach 1945 in Ubstadt angesiedelten Heimatvertriebenen. Es wird dringend geraten, alle Angaben im Online-OFB Ubstadt ab dem Jahr 1902 mit den Einträgen im Standesamtsregister der Gemeinde Ubstadt-Weiher abzugleichen und gegebenenfalls zu ergänzen, bevor sie für eine weiterführende Familienforschung verwendet werden. … Ein OFB ist keine eigenständige Quelle, sondern das Ergebnis der Bearbeitung von Quellen und deren Auswertung durch den Verfasser. Da sich ein OFB aber sehr eng an die Inhalte der Quellen hält, die zur Erarbeitung verwendet wurden, bezeichnet man es auch als Sekundärquelle in Abgrenzung zu den Primärquellen, aus denen es entstanden ist. OFB enthalten aber auch Fehler. So hat mancher Familienforscher wegen solcher Fehler völlig fremde Menschen in seine Ahnenliste übernommen. Leicht wird ein Datum oder ein Name falsch gelesen oder zwei Personen gleichen Namens werden als eine Person gesehen. Kinder werden falschen Eltern zugeordnet oder ein Sterbeeintrag wird einer namensgleichen, aber schon verstorbenen oder noch lebenden Person zugeschrieben. Ein unbemerkter Zahlendreher bei der Dateneingabe kann einen Menschen ganz schön alt aussehen lassen oder auch erheblich verjüngen. Hinzu kommt noch, dass bereits die verwendeten Quellen Fehler enthalten können. Dies alles sind menschliche Fehler, die auch bei größter Sorgfalt der Bearbeiter vorkommen. Wenn Sie als Nutzer dieses Buches Fehler oder Ungereimtheiten entdecken oder ergänzende Angaben haben, bitte ich Sie um eine entsprechende Nachricht. Nur so kann ich den Datenbestand korrigieren und ergänzen. … Die heutige Generation mit Ubstadter Vorfahren wird aus den geschilderten Gründen im OFB nur selten Angaben zu den Eltern oder Großeltern finden - in den meisten Fällen aber recht ausführliche Daten zu deren Ubstadter Vorfahren. Die im OFB nicht erfassten Personendaten aus jüngerer Zeit sind in der Regel innerhalb der Familie noch lebendig und bekannt. Bei Bedarf können sie im Standesamt der Gemeindeverwaltung erfragt werden. Durch die Nutzung dieses OFB werden die nicht immer leicht lesbaren und im wahrsten Sinne des Wortes “einmaligen” und wertvollen Ubstadter Kirchenbücher in ihrer Substanz geschont. Die Bereitstellung der genealogischen Daten in Form dieses OFB soll für die alteingesessenen Einwohner und für deren inzwischen fern von Ubstadt lebenden Nachkommen eine zuverlässige Hilfe bei der Suche nach den eigenen Vorfahren und den vielfältigen verwandtschaftlichen Beziehungen sein. Rheinbach, im September 2007 gez. Herbert Beyer Quellen: Pfarrarchiv St. Andreas, Ubstadt
Einträge von Firmungslisten der Pfarrei St. Andreas finden sich in verschiedenen Kirchenbüchern. Ergänzende Angaben zu den Quellen des Pfarrarchives St. Andreas, Ubstadt Das “bürgerliche Ehe- und Totenbuch” (h4/s4), das zu seiner Zeit von der Gemeindeverwaltung geführt wurde, ist kein Kirchenbuch im üblichen Sinne. Es enthält neben den Ehe- und Sterbedaten auch Angaben über die Gebühren, die bei Heirat oder Tod an die Gemeinde zu entrichten waren. Die genaue Bezeichnung lautet: “Bürgerliches Ehe- und Totenbuch, auch Annahmbuch, weil auch eingetragen ist, wer als neuer Bürger, Beisaß oder Hintersaß angenommen wurde”. Im Gegensatz zu den klassischen Ehebüchern enthält es in Einzelfällen auch Eheschließungen, die außerhalb der Gemeinde Ubstadt vollzogen wurden, z.B. im Herkunftsort der Braut oder des Bräutigams. Es enthält keine Sterbefälle von Kindern, da diese offensichtlich “gebührenfrei” waren. Laut Vermerk auf der ersten Seite wurde das Buch von Johann Werner, Bürgermeister in Ubstadt von 1909 bis 1928, dem Pfarrarchiv zur Aufbewahrung übergeben. Das Sterbebuch für den Zeitraum 1785 - 1816 fehlt im sonst lückenlosen Bestand der Original - Kirchenbücher (Erstschriften) im Archiv der Pfarrei St. Andreas, Ubstadt. Es ist unbekannt, seit wann und warum dieses Buch fehlt. Das einzige Ubstadter Kirchenbuchduplikat ist im Bestand des GLA Karlsruhe. Es enthält Einträge für folgende Zeiträume: Warum die Daten der Jahre 1807 - 1809 und die Geburten / Taufen 1810 - 1833 im Kirchenbuchduplikat nicht erfasst sind, ist nicht bekannt. Verfilmung der Kirchenbücher durch die Mormonen In den Jahren 1976/1977 wurden mit Zustimmung des Erzbischöflichen Archives Freiburg bzw. des GLA Karlsruhe alle Ubstadter Kirchenbücher bis zum Jahre 1915 einschließlich und das Kirchenbuchduplikat durch die MORMONEN (Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage) verfilmt. Die MORMONEN unterhalten Familienforschungsstellen in aller Welt, die jedermann offen stehen. Allein in Deutschland gibt es derzeit 99 Familienforschungsstellen, die alle mit geeigneten Lesegeräten ausgestattet sind und jedem Interessierten nach Voranmeldung / Vorbestellung gegen eine geringe Gebühr / Portoerstattung die gewünschten Mikrofilme bereitstellen. Mikrofilme von den Ubstadter Kirchenbüchern können auch im Erzbischöflichen Archiv, Freiburg und das Kirchenbuchduplikat im GLA Karlsruhe eingesehen werden. Lücken in den Kirchenbuchaufzeichnungen Da der Teil Sterbefälle (s4) des “bürgerlichen Ehe- und Totenbuches” den gesamten Zeitraum des fehlenden Sterbebuches (1785 - 1816) abdeckt, und weitere Daten dem im Jahre 2004 erstellten Auszug der Sterbedaten aus dem Kirchenbuchduplikat (s-KbD) entnommen werden können, fehlen effektiv nur die Sterbeeinträge von Kindern in den Jahren 1785 - 1803 und 1807 - 1809. Sekundärquellen: Ortsfamilienbücher / Ortssippenbücher Aus folgenden Ortsfamilienbüchern (OFB) / Ortsippenbüchern (OSB) wurden Einträge zur Ergänzung der Daten herangezogen, sofern deren Familien oder Personen in einem direkten Bezug zu Ubstadt stehen:
Im Rahmen des unter Familienforschern einer Region üblichen Datenaustausches erhielt ich Einzeldaten oder Datenauszüge von den Bearbeitern der nachstehend aufgeführten OFB (auch aus Entwürfen [E] und Manuskripten); inzwischen sind einige davon schon veröffentlicht, die übrigen werden in absehbarer Zeit folgen:
Ausgewertete Veröffentlichungen
Quellenangaben Grundsätzlich werden im Online-OFB Angaben zu öffentlich zugänglichen Quellen (wie z.B. Ortsfamilienbücher, Veröffentlichungen, Archive, …) und Hinweise auf andere Kirchenbücher als Ubstadt gemacht. Anleitung und Hinweise zur Benutzung des OFB So verzwickt und kompliziert im Einzelfalle sich verwandtschaftliche Beziehungen auch darstellen mögen, sie alle basieren auf dem Grundelement der KERNFAMILIE, die im OFB als Familienblock mit Verknüpfungen zwischen den Generationen dargestellt wird. Falls Altersangaben oder sonstige Hinweise für das Errechnen fehlen, so gelten grundsätzlich folgende Annahmen:
Das Ahnenprogramm GenPlus hat in einem Update vom Februar 2018 für alle Personen, für die bis dahin kein Geburtsjahr eingetragen war (ca. 500), ein geschätztes Geburtsjahr, das auch als solches gekennzeichnet ist, eingefügt. Damit soll die unbeabsichtigte Veröffentlichung von Daten noch lebender Personen (Datenschutz) verhindert werden. Dabei kommen folgende Regeln zur Anwendung:
*) im Gegensatz dazu gelten für errechnete Geburtsjahre +/- 20 Jahre (siehe oben) Aus diesem Vorgehen entstandene Unstimmigkeiten sind durch die automatische Prüfung beim Einlesen in das Ahnenprogramm AGES erkannt und anschließend eliminiert worden. Eine weitere Umstellung auf errechnete Werte würde die Genauigkeit der Daten nicht wesentlich verbessern. Uneheliche/außereheliche Verbindungen stellen “biologische Ehen“ dar und werden wie Kernfamilien behandelt. Die zeitliche Einordnung erfolgt nach dem Geburtsdatum des (ersten) Kindes. Ist der Name des Kindesvaters nicht genannt oder nicht bekannt, so trägt das uneheliche Kind den Familiennamen der Mutter. Erfolgt eine Anerkennung des Kindes durch den Kindesvater, so erhält das Kind in der Regel auch den Familiennamen des Vaters. Vorehelich geborene Kinder erscheinen unter der später geschlossenen Ehe zusammen mit den ehelich geborenen Kindern. Schließlich sind auch Einzelpersonen (Personen ohne erkennbare Familienbeziehung) erfasst. Diese Personen werden nur alphabetisch und ohne Zeitbezug eingeordnet. Bis in die Mitte des 19ten Jahrhunderts gab es viele Schreibvarianten bei den Familiennamen. Der Name wurde meist nach Hörensagen und eigenem Verständnis des Schreibers / Pfarrers eingetragen. Wenn z.B. Geburt und Tod einer Person von unterschiedlichen Schreibern vermerkt wurden, zeigen sich immer wieder Differenzen in der Schreibweise. Nicht die Rechtschreibung, sondern die Phonetik war entscheidend. Im OFB werden die Familiennamen in der heute üblichen Schreibweise aufgeführt. Die Namensvarianten früherer Zeiten werden als “Alias - Namen” in Klammern hinzugefügt. Die Vornamen werden orthographisch normalisiert, verwendete lateinische Kasusformen entfallen. So wird z. B. für “Joes, Jois, Joan, Johan, Johannes usw.” einheitlich die heutige Form JOHANN verwendet. Andere Beispiele: Jacobus = Jakob, Udalricus = Ulrich oder Agneta = Agnes. Um eine optisch übersichtliche Darstellung eines Familienblocks zu erzielen, wird in der Regel von einer Person nur das Geburts- oder Taufdatum eingetragen. Primär wird das Geburtsdatum (*) aufgenommen; ist nur das Taufdatum (~) bekannt, so wird dieses verwendet und auch als solches gekennzeichnet. Bei Tod (+) und Beerdigung (±) wird ähnlich verfahren. Weicht der Sterbeort vom Ort des Begräbnisses ab, so werden beide Orte angegeben. Die Taufpaten und Zeugen werden im OFB immer dann aufgeführt, wenn sie eine Ergänzung zu den bereits bekannten Daten darstellen und für das Erkennen verwandtschaftlicher Beziehungen von entscheidender Bedeutung sein können. Verfügbare Informationen zu ortsfremden Taufpaten werden grundsätzlich aufgenommen, um deutlich auf mögliche verwandtschaftliche Beziehungen zu den Paten in deren Wohnort oder Herkunftsort hinzuweisen. Verwendete Zeichen Abkürzungen
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Letzter Stand Ortsfamilienbuch Ubstadt 1698-1905: 18.06.2024 Dieses Werk ist lizenziert unter einer Creative Commons - Namensnennung 4.0 International Lizenz |